Kosten
Gesetzlich Versicherte:
Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Die Kosten sind im Anschluss der Behandlung bar gegen Quittung zu bezahlen.
Privat Versicherte:
Bei Privat-, Beihilfe- oder Zusatzversicherten Patienten erstattet die Krankenkasse je nach Versicherungstarif die Kosten teilweise oder ganz. Nach Rechnungsstellung erfolgt die Bezahlung per Überweisung.
Stornierung
Bei nicht wahrnehmen Können des vereinbarten Termins ist dieser 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls werden 50 Prozent der angesetzten zweistündigen Behandlungszeit in Rechnung gestellt.